Sicherheitslage in Burkina Faso

Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung

Aktuelles

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burkina Faso weiterhin gewarnt.

Bei Einreise nach Burkina Faso ist ein nicht mehr als fünf Tage alter PCR-Test vorzulegen. Dieser muss von einem entsprechend akkreditierten Labor durchgeführt worden sein. Bei Ankunft in Burkina Faso ist der Aufenthaltsort anzuzeigen, Kontaktinformationen in Burkina Faso zu hinterlegen sowie eine Gesundheitserklärung auszufüllen. Das Testergebnis ist auch bei Ausreise mitzuführen.

Die Landgrenzen sowie der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte, bleiben bis auf weiteres für den Personenverkehr geschlossen.

Das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum ist Pflicht.

Führen Sie in jedem Fall einen aktuellen PCR-Test bei Ein- und Ausreise mit.

Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Vor Reisen in folgende Landesteile wird gewarnt:

Im Nordosten, Norden und Nordwesten in den Regionen Sahel, Centre-Nord, Nord und Boucle de Mouhoun alle Gebiete nördlich der Linie zwischen den Städten Kaya – Yako – Toma – Dédougou – Bobo-Dioulasso (mit Ausnahme des Stadtgebiets von Bobo-Dioulasso).  Dies umfasst die Provinzen Séno, Oudalan, Namentenga, Soum, Bam, Loroum, Yatenga, Zoudwéogo, Sourou, und Kossi sowie Teile der Provinzen Sanmantenga und Nayala.

Im Westen und Südwesten in den Regionen Hauts-Bassins, Cascades und Sud-Ouest alle grenznahen Gebiete südlich der Linie Banfora und Gaoua sowie östlich der Linie Gaoua und Diébougou (einschließlich der Stadt Banfora). Dies umfasst die Provinzen Kénédougou, Léraba und Noumbiel sowie Teile der Provinzen Comoé, Poni, Bougouriba und Ioba.

Im Süden in den Regionen Centre-Ouest und Centre-Sud alle grenznahen Gebiete zu Ghana, südlich der Linie zwischen den Städten Diébougou und Manga einschließlich des Naturparks „Nazinga“. Dies umfasst die Provinzen oder Teile von Sissili, den äußersten Süden der Provinz Ziro, Nahouri und Zoundweogo sowie den südlichen Teil der Provinz Boulgou.

Im Südosten und Osten in den Regionen Centre-Est und Est alle Gebiete südlich der Linie Manga – Tenkodogo und östlich der Linie Tenkodogo – Kaya. Dies umfasst die Provinzen Koulpélogo, Kompienga, Kourittenga und Gourma in Richtung Benin und Togo sowie die Provinzen Tapoa, Komonjari, Yagha und Gnagna in Richtung Niger.

Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile wird abgeraten.

Terrorismus

In großen Teilen des Landes, insbesondere im Norden und Osten, aber auch den westlichen und südlichen Grenzgebieten zu den Nachbarstaaten besteht erhöhte Terrorgefahr. Sicherheitsrelevante Vorfälle haben dort seit 2018 stetig erheblich zugenommen und zu einer starken Zunahme von Binnenflüchtlingen geführt.

Es besteht zunehmend eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Entführungen, insbesondere für Ziele, an denen sich regelmäßig westliche Staatsangehörige aufhalten, wie z.B. in den verschiedenen Naturschutzgebieten wie den Nationalparks „W“ und Arly im Südosten oder dem geschützten Wald von Nazinga im Süden an der Grenze zu Ghana. Auch weitere touristische Sehenswürdigkeiten wie die Wasserfälle von Banfora im Südosten oder die Stadt Pô im Süden sind hiervon betroffen.

Neben dem burkinischen Staat und der Bevölkerung sind auch westliche Ausländer Opfer von gezielten Entführungen, wie im Dezember 2018, im Januar 2019 und zuletzt im Mai 2019 im Pendjari-Nationalpark auf beninischer Seite im Grenzgebiet mit anschließender Verschleppung nach Burkina Faso.

In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Bei einem Anschlag in der Stadt Bitou an der wichtigen Transitstrecke N 16 aus Togo wurde im Februar 2019 auch ein europäischer Staatsbürger getötet.

Nach Anschlägen auf von westlichen Staatsbürgern frequentierte Hotels und Restaurants in der Hauptstadt Ouagadougou seit 2016 wurden zuletzt am 2. März 2018 die französische Botschaft und das Hauptquartier der burkinischen Armee in Ouagadougou von aus Mali gesteuerten Terroristen angegriffen. Es kam zu Schusswechseln und Explosionen mit mehreren Todesopfern.

Zuvor wurden im Januar 2016 und August 2017 Anschläge auf auch bei Ausländern beliebte Restaurants bzw. ein Hotel im Zentrum von Ouagadougou verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderte.

Reisen Sie nur auf dem Luftweg und nicht auf dem Landweg nach Burkina Faso ein.

Führen Sie unbedingt notwendige, längere Reisen auf dem Landweg außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets Ouagadougous nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept durch.

Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Proteste und Demonstrationen können zum Teil spontan aufkommen, wie z.B. im laufenden Wahlkampf für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im November 2020 oder bei anderen Veranstaltungen wie Festivals und weiteren Orten, die von Ausländern frequentiert werden. Dies gilt verstärkt in städtischen Gegenden wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Diese Proteste und Demonstrationen können schnell zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.

Seit Anfang Januar 2019 gilt in folgenden Provinzen der Ausnahmezustand, womit u.a. Reisebeschränkungen, Ausgangssperren und erleichterte Hausdurchsuchungen möglich sind:

– Region Boucle du Mouhoun: Provinzen Kossi und Sourou,
– Region Centre-Est: Provinz Koulpélogo,
– Region l´Est: Provinzen Gnagna, Gourma, Komandjari, Kompienga und Tapoa,
– Region Hauts Bassins: Provinz Kénédougou,
– Region Nord: Provinz Loroum,
– Region Sahel: Provinzen Oudalan, Séno, Soum und Yagha

Informieren Sie sich über die lokalen Medien.

Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.

Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Quelle: Auswärtiges Amt

Der vollständige (regelmässig aktualisierte) Text ist nachzulesen beim Auswärtigen Amt: Reise- und Sicherheitshinweise

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